Unser white paper zum Thema Liegenschaftenbuchhaltung im Stockwerkeigentum ist fertig. Alle die sich damit beschäftigen wissen, dass es Spezialitäten in der Buchhaltung von Stockwerkeigentum gibt. Aber nicht so viele wie man vielleicht denken könnte, letzten Endes ist auch die Liegenschaftenbuchhaltung im Stockwerkeigentum nur eine Buchhaltung. Sie muss den rechtlichen (Buchführung, Steuern, etc.) und reglementarischen (Stock- und Miteigentum) Rahmenbedingungen gerecht werden, ohne qualifizierte erfahrene Bewirtschafter wird das ein schwieriges Unterfangen.

Ob Bilanz, Erfolgsrechnung, Budget, Erneuerungsfond oder Revision, kein Thema bleibt unerwähnt. Für Revisoren gibt es eine Checkliste zur Prüfung von Liegenschaftenbuchhaltungen im Stockwerkeigentum.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und viel Erfolg bei der Umsetzung.

msdc Immobilien Bau Treuhand GmbH

Markus Scholdei, Geschäftsführer